Schutz- und Hygienekonzept für die Turnhalle Mitterfels

Die Turnhalle der Grund- und Mittelschule Mitterfels ist entsprechend den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung nach §9 Abs. 1 der 6. BayIfSMV auch für Aktivitäten von Vereinen wieder geöffnet. Vereine, die die Turnhalle nutzen, müssen ein Hygienekonzept vorlegen, das auf die Aktivitäten des jeweiligen Vereins abgestimmt ist und das Infektionsrisiko minimiert. Das Konzept beachtet die folgenden Vorgaben:

 

1. Bei den Aktivitäten, in den Umkleiden und Waschräumen sowie beim Betreten und Verlassen der Turnhalle ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

2. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend. Ausgenommen davon ist lediglich der unmittelbare Trainingsbetrieb

3. Personen, die

a. sich in den letzten 14 Tagen in einem Covid-19-Risikogebiet aufgehalten haben oder

b. in den letzten 14 Tagen Kontakt zu anderen Personen mit Covid-19-Erkrankung oder mit einem ungeklärten Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung hatten oder

c. an einer akuten Erkrankung der Atemwege leiden,

ist die Teilnahme an Trainingseinheiten sowie das Betreten der Sporthalle zu untersagen.

4. Die Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen. Ausnahmen kann der Verein für Eltern minderjähriger Teilnehmer vorsehen.

5. Empfohlen wird eine dauerhafte Öffnung der Fenster. Nach Ende jeder Trainingseinheit müssen die Fenster für mindestens 10 Minuten durchgehend geöffnet bleiben.

6. Für Trainingseinheiten gilt eine Höchstdauer von 60 Minuten.

7. Die Benutzung der Waschräume ist nur zum Händewaschen gestattet.

8. In den Toilettenräumen darf sich jeweils maximal eine Person aufhalten.

9. Nach dem Trainingsbetrieb sind Kontaktflächen (Türklinken, Lichtschalter, Wasserhähne Treppen- und Handläufe etc.) sowie im Fall der Benutzung der Umkleideräume die Oberflächen in diesen Räumen zu reinigen.

10. An den Waschbecken werden ausreichend Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt.

11. Die Benutzer werden mit Hinweisschildern

a. den geltenden Mindestabstand,

b. das Betretungsverbot laut Nr. 2,

c. die Benutzungsregeln für Umkleide- und Waschräume und

d. die Regeln für die Händehygiene

informiert.

12. Die Vereinsmitglieder werden in geeigneter Weise über das vereinseigene Hygienekonzept informiert.

13. Das vereinseigene Hygienekonzept beinhaltet Vorgaben für eine Umsetzung der Hygieneregeln. Bei Nichteinhaltung ist ein Platzverweis durch den Vereinsverantwortlichen vorzusehen.


 

Fitness4Men, erweitertes Hygienekonzept

Was ist noch zu beachten?

+ Mund-Nasen-Schutz vor der Halle und beim Betreten der Halle

+ Duschen und Umkleidekabinen werden nicht genutzt

+ Straßenschuhe stellen wir im Gang vor der Halle ab.

+ alle Teilnehmer werden mit Telefonnummer auf einer Liste erfasst

+ Aufwärmen wie gehabt

+ anstelle des Zirkeltrainings, machen wir z. B. Calisthenics, d.h. Krafttraining mit dem eigenen Körpergewicht (jeder auf einer Matte); auf Partnerübungen verzichten wir

+ für die Übungen auf der Matte braucht jeder ein großes Handtuch zum Unterlegen!

+ Möglichkeiten für eine Abschlussspiel müssen wir noch überlegen

+ an eigenes Getränk denken

Wer hier fahrlässig handelt, gefährdet alle und löst eine Kette an Problemen aus! Die Einhaltung der Hygiene-Regeln ist deshalb für alle verbindlich.

Wir freuen uns darauf, wieder aktiv zu werden.

 

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